Zertifizierung des Unternehmens nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Betriebe die sich auf die Arbeit mit Kälte- oder Klimaanlagen und Wärmepumpen spezialisiert haben, sind gemäß § 6 ChemKlimaschutzV verpflichtet sich für diese Tätigkeiten zertifizieren zu lassen. Personen, die Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, auf Dichtheit kontrollieren, warten, Instand halten oder die Gase rückgewinnen, benötigen für die Ausübung ihrer Tätigkeit eine Sachkundebescheinigung.

Sachkundiger für Wärmepumpensysteme nach VDI 4645

Die Richtlinie VDI 4645 behandelt die für die Planung von Wärmepumpenanlagen in Ein- und Mehrfamilienhäusern erforderlichen Schritte von der Voruntersuchung und Konzepterstellung bis zur Detailplanung. Sie gibt Hinweise zu empfohlenen hydraulischen Schaltungen, zur Dimensionierung von Anlagenkomponenten, zur Dokumentation, zur Inbetriebnahme der Anlage und Unterweisung des Betreibers und auch zu Kostenbetrachtungen.

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